Europawahl und Kommunalwahlen 2024

Die Europawahl sowie die Kommunalwahlen finden am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.

Europawahl

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

In jedem Mitgliedstaat werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen oder von übertragbaren Einzelstimmen gewählt. Die Mitgliedstaaten können Vorzugsstimmen auf der Grundlage von Listen nach den von ihnen festgelegten Modalitäten zulassen. In Deutschland erfolgt die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie hier

Kommunalwahlen

Die Kommunalwahlen umfassen die Wahl des Kreistags, des Gemeinderats sowie der Ortschaftsräte.

Für den Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Gmünd sind 48 Mitglieder zu wählen. Zudem werden die Mitglieder der Ortschaftsräte entsprechend der in der Hauptsatzung festgelegten Anzahl gewählt.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nähere Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie hier.

Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am Donnerstag, 28. März 2024 um 18:00 Uhr eingereicht werden. Welche Voraussetzungen an einen Wahlvorschlag gestellt werden, hängt davon ab, ob der Wahlvorschlag von einer Partei oder einer nicht mitgliedschaftlichen Wählervereinigung eingereicht wird oder ob es sich um einen gemeinsamen Wahlvorschlag von Parteien/Wählervereinigungen handelt. Nähere Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren finden Sie hier. Die entsprechenden Formulare können beim Wahlamt (wahlen@schwaebisch-gmuend.de) angefordert werden.

Informationen zu den Wahllokalen und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

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